Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. §§ 77-87 SGB III
Wenn eine Weiterbildung notwendig ist:
kann, bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen, eine berufliche Weiterbildung gefördert werden.
In einem Beratungsgespräch bei Ihrem Eingliederungsberater wird geprüft, ob und wenn ja welche Weiterbildung oder Qualifizierung für Sie geeignet ist, um eine Arbeitsaufnahme zu unterstützen.
Förderung:
Eine Weiterbildung kann durch Übernahme der Kosten gefördert werden (dazu gehören u. a. die Lehrgangskosten und Fahrkosten und gegebenenfalls Kinderbetreuungskosten).
Formulare: