Vermittlungs- und Beratungsservice

Arbeitsgelegenheiten

Rechtsgrundlage: § 16d SGB II

Arbeitsgelegenheiten sind Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung, in denen zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten verrichtet werden.

Sie dienen dazu,

  • die soziale Integration zu fördern
  • mittelfristig die Chance zur Integration zu erhöhen
  • die Beschäftigungsfähigkeit aufrecht zu erhalten bzw. wiederherzustellen. 

 

Arbeitsgelegenheiten geben Ihnen und Ihrem Eingliederungsberater Erkenntnisse über Eignungs- und Interessenschwerpunkte und damit Hinweise auf Strategien zur Arbeitsaufnahme.

Arbeitsgelegenheiten werden immer nachrangig gegenüber der Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, Qualifizierung und anderen Eingliederungsinstrumenten betrachtet.

Für die beim Einsatz in einer Arbeitsgelegenheit entstehenden Mehraufwendungen wird pro geleistete Arbeitsstunde ein Euro Mehraufwandsentschädigung gezahlt.

 

Arbeitsgelegenheiten unterstützen

  • die Gewährleistung von Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit,
  • die Arbeit in sozialen Einrichtungen,
  • die Arbeit des Kultur- und Freizeitbereiches sowie
  • des Sportbereiches. 
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