Das Herunterladen der Formulare bewirkt noch keine Antragstellung. Erst mit der Abgabe des ordnungsgemäß ausgefüllten Formulars gilt der Antrag als gestellt.
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Datenerhebung nach Art. 13 EU-DSGVO i. V. m. §§ 82a, 83 SGB X und Art. 14 EU-DSGVO i. V. m. §§ 82a, 83 SGB X
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