Rechtsgrundlage: § 54a SGB III
Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein von der Wirtschaft im Rahmen des Ausbildungspaktes entwickeltes Angebot, das jungen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ohne Berufsabschluss und vorhandenen Vermittlungshemmnissen durch betriebliche Praktika berufliche Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt und somit den Einstieg in eine Berufsausbildung unterstützt.
Die betriebliche Einstiegsqualifizierung dient der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit und orientiert sich an Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe.
Die betriebliche Einstiegsqualifizierung beinhaltet ein betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens 4 bis maximal 12 Monaten. Eine Übernahme des Praktikanten in eine daran anschließende Ausbildung sollte vom Unternehmen angestrebt werden.
Was kann gefördert werden?
Förderungsfähig sind beim Jobcenter gemeldete
Arbeitgeber können durch Zuschüsse zur Vergütung zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag der oder des Auszubildenden gefördert werden. Für lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Auszubildende können im Bedarfsfall ausbildungsbegleitende Hilfen gemäß § 75 SGB III gewährt werden.
Checkliste bei Angebot und Durchführung von Einstiegsqualifizierung
EQ- Vertrag , Vergütung und Versicherungspflicht
Mit dem Teilnehmer wird ein EQ-Vertrag mit Vergütungspflicht nach § 26 BBiG abgeschlossen. Hierbei handelt es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Der Arbeitgeber trägt die Sach- und Personalkosten der Einstiegsqualifizierung sowie den Beitrag an die Berufsgenossenschaft. Branchenübliche tarifliche Vorgaben müssen eingehalten werden.
Fristwahrung
Die Förderung beginnt frühestens ab 1. Oktober. Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme ab 1. August ist für Bewerber aus früheren Schulentlassjahren, lernbeeinträchtigte und sozial Benachteiligte sowie noch nicht vollausbildungsreife junge Menschen möglich.
Der Antrag auf Leistungen im Rahmen der Einstiegsqualifizierung ist rechtzeitig vor Beginn der Qualifizierung beim zuständigen Jobcenter zu stellen.
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf einen Zuschuss für eine Einstiegsqualifizierung. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob die Fördervoraussetzungen vorliegen und in welcher Höhe ggf. gefördert werden kann.
Weitere Informationen
Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung der Förderleistungen? Ihre Anprechpartner im Jobcenter Salzlandkreis helfen Ihnen gerne weiter.
Formulare
Einstiegsqualifizierung Anmeldung SV
Einstiegsqualifizierun Schlusserklärung zum Förderzeitraum
Flyer