Leistungen für Arbeitgeber

EINSTIEGSQUALIFIZIERUNG

Rechtsgrundlage: § 54a SGB III

 

Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein von der Wirtschaft im Rahmen des Ausbildungspaktes entwickeltes Angebot, das jungen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ohne Berufsabschluss und vorhandenen Vermittlungshemmnissen durch betriebliche Praktika berufliche Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt und somit den Einstieg in eine Berufsausbildung unterstützt.

Die betriebliche Einstiegsqualifizierung dient der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit und orientiert sich an Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe.

Die betriebliche Einstiegsqualifizierung beinhaltet ein betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens 4 bis maximal 12 Monaten. Eine Übernahme des Praktikanten in eine daran anschließende Ausbildung sollte vom Unternehmen angestrebt werden.

 

Was kann gefördert werden?

Förderungsfähig sind beim Jobcenter gemeldete

  • Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.
  • Ausbildungssuchende, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsreife verfügen.
  • Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende.
  • Bewerberinnen und Bewerber über 25 Jahre sowie Personen mit Fachhoch- oder Hochschulreife können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden.

Arbeitgeber können durch Zuschüsse zur Vergütung zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag der oder des Auszubildenden gefördert werden. Für lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Auszubildende können im Bedarfsfall ausbildungsbegleitende Hilfen gemäß § 75 SGB III gewährt werden.

 

Checkliste bei Angebot und Durchführung von Einstiegsqualifizierung

  • Legen Sie Praktikumsinhalte, Dauer, Vergütung und Auswahlkriterien für die bereitgestellte EQ- Stelle fest.
  • Melden Sie den EQ- Platz an Ihre Kammer und an das Jobcenter.
  • Der EQ-Interessenten ist zwecks Prüfung der Förderfähigkeit im Jobcenter zu melden.
  • Klärung, ob der EQ-Teilnehmer berufsschulpflichtig ist, sofern ja, Anmeldung bei der Berufsschule
  • Bei Einstellung lernbeeinträchtigter oder sozial benachteiligter EQ-Teilnehmer im Bedarfsfall über das Jobcenter prüfen lassen, ob zusätzlich ausbildungsbegleitende Hilfen gewährt werden.
  • Abschluss eines  EQ-Vertrages mit dem EQ- Interessenten und Weiterleitung einer Kopie an die zuständige Kammer
  • Melden Sie den EQ-Teilnehmer bei Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft an.
  • Stellen Sie den Antrag auf einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung vor Beginn des Praktikums bei dem für Sie zuständigen Jobcenter.

 

EQ- Vertrag , Vergütung und Versicherungspflicht

Mit dem Teilnehmer wird ein EQ-Vertrag mit Vergütungspflicht nach § 26 BBiG abgeschlossen. Hierbei handelt es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Der Arbeitgeber trägt die Sach- und Personalkosten der Einstiegsqualifizierung sowie den Beitrag an die Berufsgenossenschaft. Branchenübliche tarifliche Vorgaben müssen eingehalten werden. 

 

Fristwahrung

Die Förderung beginnt frühestens ab 1. Oktober. Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme ab 1. August ist für Bewerber aus früheren Schulentlassjahren, lernbeeinträchtigte und sozial Benachteiligte sowie noch nicht vollausbildungsreife junge Menschen möglich.

Der Antrag auf Leistungen im Rahmen der Einstiegsqualifizierung ist rechtzeitig vor Beginn der Qualifizierung beim zuständigen Jobcenter zu stellen.

Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf einen  Zuschuss für eine Einstiegsqualifizierung. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob die Fördervoraussetzungen vorliegen und in welcher Höhe ggf. gefördert werden kann.

 

Weitere Informationen

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung der Förderleistungen? Ihre Anprechpartner im Jobcenter Salzlandkreis helfen Ihnen gerne weiter.

 

Formulare

Einstiegsqualifizierung Anmeldung SV

Einstiegsqualifizierun Schlusserklärung zum Förderzeitraum 

 

Flyer

"Einstiegsqualifizierung"

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