Wie kann das Jobcenter unterstützen?
Das Jobcenter Salzlandkreis kann Ihr Stellenangebot aufnehmen, allerdings werden keine Stellen nur für Geflüchtete aus der Ukraine erfasst. Der Arbeitgeberservice kann aber (schon gemeldete) Stellen mit „Geeignet, die Integration Zugewanderter zu unterstützen“ kennzeichnen.
Achten Sie besonders auf:
- Nennung der erforderlichen Sprachkenntnisse (nur Deutsch? Wenn ja, auf welchem Niveau? Sind gute Englischkenntnisse eine Alternative? Haben Sie schon ukrainisch sprachige Angestellte, die die Kommunikation am Arbeitsplatz erleichtern/ermöglichen?)
- Arbeitszeitrahmen
- Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Nahverkehr
- Kann die Tätigkeit zeitlich mit einem Sprachkurs kombiniert werden?
Können Förderleistungen beantragt werden?
Für Förderleistungen gelten prinzipiell die gleichen Voraussetzungen wie bei inländischen Bewerbern:
- Für Maßnahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter gilt, dass ausreichende Sprachkenntnisse (in der Regel mindestens B1 besser B2 ), die eine erfolgreiche Teilnahme erwarten lassen, erforderlich sind.
- Für einen Eingliederungszuschuss (EGZ) ist es erforderlich, dass der potentielle Arbeitnehmer vor Arbeitsaufnahme beim Jobcenter Salzlandkreis gemeldet ist und Leistungen bezieht.
- Mangelnde Sprachkenntnisse allein sind kein Grund für eine Förderung.
Was ist beim Arbeitsvertrag zu beachten?
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist in Deutschland die Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf.
In einigen Branchen gelten gesonderte Lohnuntergrenzen.
Zugang in geregelte Berufe
In Berufen im Bereich Pflege, Gesundheit, Pädagogik und zum Teil auch im Bereich der Pharmazie sowie bei juristischen Fachkräften gelten bestimmte Regeln zum Zugang in den Beruf. Hier müssen ausländische Berufs- und Studienabschlüsse anerkannt werden. Außerdem sind in diesen Bereichen zwingend bestimmte Sprachkenntnisse erforderlich und per Zertifikat oder Zeugnis nachzuweisen.