Öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung

Gemäß § 1 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG-LSA) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) wurde die Internetseite des Jobcenter Salzlandkreis unter  www.jc.salzlandkreis.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachung/ als Stelle für den Fall der öffentlichen Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung im Sinne des § 10 VwZG bestimmt.

Ein Dokument gilt gemäß § 10 Absatz 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Mit der Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (z. B. Ablauf der Widerspruchsfrist).

Informationen zum Datenschutz finden Sie HIER

Vorname, Name 
der/des Zustellungsadressatin/en
Aktenzeichen des Dokuments Datum des Dokuments Veröffentlicht am Löschung erfolgt am Link zur Benachrichtigung

Frau Christina Philipp und Herr Pascal Dehen

25063420

14.05.2025

02.06.2025

16.06.2025

>>> zur Benachrichtigung

Herr Fitsum Habtemariam

18052441

19.05.2025

02.06.2025

16.06.2025

>>> zur Benachrichtigung

Herr Maximilian Jabin

23060152

18.02.2025

02.06.2025

16.06.2025

>>> zur Benachrichtigung

Frau Yanina Korniienko

551100.24.061724

28.05.2025

02.06.2025

16.06.2025

>>> zur Benachrichtigung

Herrn Adam Malsagov

21056819

22.05.2025

02.06.2025

16.06.2025

>>> zur Benachrichtigung

Herrn Justin Pascal Tribian

22059605

27.05.2025

02.06.2025

16.06.2025

>>> zur Benachrichtigung

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