Jobcenter Salzlandkreis informiert
Im Zuge der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen sollen Bürgerinnen und Bürger künftig nicht länger immer wieder die gleichen Daten oder Nachweise bei unterschiedlichen Behörden angeben müssen. Stattdessen sollen die erforderlichen Informationen zwischen den Ämtern unkompliziert ausgetauscht werden. Zur Vermeidung von Verwechslungen ist dafür aber eine eindeutige Identifizierung der Personen in den verschiedenen Registern erforderlich.
Ob Gehaltsabrechnung, Bankkontoeröffnung, Kfz-Anmeldung, Antrag auf Kinder- oder Pflegegeld: An vielen Stellen wird bereits die persönliche Steuer-Identifikationsnummer - umgangssprachlich auch Steuer-ID genannt - genutzt.
Die elfstellige Kennziffer wird mit Geburt oder bei Zuzug nach Deutschland automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an jeden einzelnen Bürger übermittelt. Sie dient schon jetzt der eindeutigen Identifizierung in verschiedenen Verwaltungsverfahren.
Die Steuer-Identifikationsnummer findet sich auf unterschiedlichen Dokumenten, zum Beispiel auf dem persönlichen (Einkommens-)Steuerbescheid, der Lohnsteuerbescheinigung oder auf der Lohnsteuerkarte. Außerdem ist die Steuer-ID im Elster-Portal (Online-Portal der Finanzverwaltung) vermerkt. Zudem hat jeder Bürger seine Steuer-ID vom Bundeszentralamt für Steuern auf dem Postweg erhalten.
Weitere Informationen zur Steuer-ID finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern. Dort kann die Kennziffer im Bedarfsfall auch nochmals abgefordert werden.
Das Jobcenter informiert, dass die Steuer-ID auch in den Bürgergeld-Anträgen künftig mit anzugeben ist und bittet Leistungsempfänger zur Vervollständigung der Angaben um einmalige selbständige Mitteilung der persönlichen Steuer-Identifikationsnummer für alle Mitglieder der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft gegenüber der Behörde.