Ab Juli 2024 steigende Renten und Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente
Mit der jährlichen Rentenanpassung steigen die Bezüge der Rentnerinnen und Rentner zum 1. Juli diesen Jahres um 4,57 Prozent.
Altersrentnerinnen und -rentner erhalten zwar keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), allerdings wird die Rente gegebenenfalls als Einkommen der Mitglieder einer gemeinsam bestehenden Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Mit der jährlichen Rentenanpassung steigen zudem die Hinterbliebenen-, Erwerbsminderungs- und Unfallrenten von Bürgergeldbeziehern. Entsprechend führt die Erhöhung der Rentenleistung unter Umständen zur Änderung des Bürgergeld-Anspruchs der Bedarfsgemeinschaft.
Leistungsbescheide betroffener SGB II-Bezieher ergehen bezüglich der zu berücksichtigenden Rente zunächst vorläufig. Die entsprechende Erhöhung wird dazu ab Juli 2024 pauschal auf die derzeitige Rente aufgeschlagen.
Zusätzlich zur jährlichen Rentenanpassung hatte der Deutsche Bundestag bereits am 25. April 2024 das Erwerbsminderungs-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetz verabschiedet. Demnach werden nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung deutschlandweit rund drei Millionen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner ab Juli 2024 einen finanziellen Zuschlag erhalten.
Zum Abgleich und zur gegebenenfalls notwendigen Korrektur des Renteneinkommens in der Leistungsberechnung sind alle Rentenbescheide - sowohl Altersrente als auch Erwerbsminderungsrente - von den betreffenden Leistungsberechtigten unverzüglich nach Erhalt postalisch oder per E-Mail beim Jobcenter Salzlandkreis einzureichen. Sofern noch kein Bescheid vorliegen sollte, reicht zunächst auch ein Nachweis über den Zahlungseingang. Es besteht dahingehend eine gesetzliche Mitwirkungspflicht der Bürgergeldempfänger.