Jobcenter Salzlandkreis informiert
Seit Januar 2024 sind Arbeitgeber verpflichtet, die Informationen zur Arbeitsunfähigkeit ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Für Arbeitnehmer entfällt damit die Pflicht zur Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung. Sie müssen sich lediglich bei ihrem Arbeitgeber krankmelden.
Diese Regelung gilt allerdings nicht für Bürgergeldempfänger. Die Jobcenter haben bisher noch keine technische Möglichkeit, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen digital bei den Krankenkassen abzurufen.
Leistungsberechtigte sind daher verpflichtet, im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit weiterhin die Krankschreibung in Papierform - „gelber Schein“ - beim Jobcenter Salzlandkreis vorzulegen.
Kunden des Jobcenters werden gebeten, bei einer Erkrankung den Krankenschein in Papierform zur Vorlage beim Jobcenter aktiv von ihrem Arzt einzufordern. Die Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfolgt seitens der Arztpraxis weiterhin kostenfrei.