Rente steigt zum 1. Juli 2023
Mit der jährlichen Rentenanpassung steigen die Bezüge der Rentnerinnen und Rentner in den neuen Bundesländern zum 1. Juli diesen Jahres um 5,86 Prozent.
Altersrentnerinnen und -rentner erhalten zwar keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Allerdings wird die Rente gegebenenfalls als Einkommen der Mitglieder einer gemeinsam bestehenden Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Mit der jährlichen Rentenanpassung steigen zudem die Hinterbliebenen-, Erwerbsminderungs- und Unfallrenten. Entsprechend führt die Erhöhung der Rentenleistung unter Umständen zur Änderung des BürgergeId-Anspruchs der Bedarfsgemeinschaft.
SGB II-Bewilligungsbescheide betroffener Leistungsempfänger ergehen bezüglich der zu berücksichtigenden Rente zunächst vorläufig. Die entsprechende Erhöhung wird dazu ab Juli 2023 pauschal auf die derzeitige Rente aufgeschlagen.
Zum Abgleich und zur gegebenenfalls notwendigen Korrektur des Renteneinkommens in der Leistungsberechnung ist der (Änderungs-) Bescheid des Rentenversicherungsträgers von den betreffenden Leistungsberechtigten unverzüglich nach Erhalt postalisch oder per E-Mail beim Jobcenter Salzlandkreis einzureichen. Es besteht hier eine gesetzliche Mitwirkungspflicht.