Jobcenter benötigt Antrag zur Leistungsberechnung
Ab dem 1. Juni sollen Schutzsuchende aus der Ukraine Anspruch auf staatliche Grundsicherungsleistungen haben. Der erforderlichen Gesetzesgrundlage hat der Bundesrat am 20. Mai zugestimmt.
Geflüchtete aus der Ukraine, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sollen aus dem Asylbewerbergesetz zum Jobcenter (SGB II) wechseln, andere Flüchtlinge werden dann dem Leistungsbereich der Grundsicherung (SGB XII) zugeordnet. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen im Besitz einer Fiktionsbescheinigung oder einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz sind.
Grundsätzlich und fristwahrend wird ein Antrag auf Asylbewerberleistungen auch automatisch als SGB II – Antrag anerkannt. Der Betriebsleiter des Jobcenters Salzlandkreis, Thomas Holz, erklärt hierzu: „Da zur Berechnung der Grundsicherung nach dem SGB II eine Vielzahl an Informationen benötigt werden, die über die bereits getätigten Angaben bei der Asylbewerberleistungsbehörde hinaus gehen, wird trotz des grundsätzlichen Leistungsanspruchs in der Regel ein vollständig ausgefüllter Antrag auf Leistungen nach dem SGB II erforderlich sein.“
Eigens für die Antragsberatung der ukrainischen Flüchtlinge hatte das Jobcenter Salzlandkreis bereits ab dem 12. Mai eine Aktionswoche mit ausgeweiteten Sprechzeiten ins Leben gerufen. „Das Angebot hat sich gut rumgesprochen und bewährt“, meint Thomas Holz, Betriebsleiter des Jobcenters Salzlandkreis.
Die Aktionswoche soll nun über den 23. Mai hinaus verlängert werden. Die Antragsberatung ukrainischer Geflüchteter ist im Zeitraum vom 23. Mai bis 3. Juni 2022 im Jobcenter Salzlandkreis wie folgt möglich:
Bei Bedarf empfiehlt das Jobcenter einen Dolmetscher zur Antragsberatung mitzubringen.
Eine Übersetzerin des Jobcenters steht den Kunden wie folgt zur Verfügung:
Bisher sind knapp 430 Anträge in den vier Standorten des Jobcenters Salzlandkreis eingegangen. Erwartet werden in Summe bis zu 850 Leistungsanträge. „Das Gespräch mit dem Kunden nimmt gut ein bis zwei Stunden in Anspruch. Häufig fehlen einzelne Nachweise oder Angaben, die dann noch nachzureichen sind“, erklärt Sina Lüdtke, Abteilungsleiterin Leistungsgewährung/Service, das Antragsprozedere. „Wir haben alle notwendigen Vorbereitungen getroffen, um die Auszahlung aller vollständig vorliegenden zum Anfang Juni bewältigen zu können.“ erklärt Betriebsleiter Thomas Holz.
Weitere Informationen zur Antragstellung und der Leistungsantrag zum Download finden sich auf der Internetseite des Jobcenters unter www.jc.salzlandkreis.de/Leistungsberechtigte/ukraine.