Anträge ab sofort möglich
Ab dem 1. Juni sollen Flüchtlinge aus der Ukraine Anspruch auf staatliche Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II haben. Darauf haben sich Bund und Länder Anfang April verständigt. Damit fallen anerkannte ukrainische Flüchtlinge ab Juni nicht mehr unter das Asylbewerberleistungsgesetz, sondern erhalten ihre finanzielle Unterstützung künftig über das Jobcenter. „Wir arbeiten auf Hochtouren daran, diesen Rechtskreiswechsel für die aktuell circa 800 Bedarfsgemeinschaften weitestgehend unkompliziert und pünktlich umzusetzen“, erklärt Thomas Holz, Betriebsleiter des Jobcenters Salzlandkreis. „Da verschiedene Rechtsfragen vom Gesetzgeber noch konkret ausgestaltet werden müssen, stellt uns die Kurzfristigkeit dieser Aufgabe vor enorme Herausforderungen.“ Das entsprechende Gesetz soll erst am 20.05.2022 durch den Bundestag verabschiedet werden.
„Die Anträge sind bitte möglichst zeitnah zu stellen“, erläutert Sina Lüdtke, Abteilungsleiterin Leistungsgewährung/Service. Nur so könne die pünktliche Auszahlung der Bezüge zum 1. Juni 2022 sichergestellt werden. Der Leistungsantrag wird vereinfacht und in ukrainischer Sprache vom Jobcenter zur Verfügung gestellt, so dass er in den meisten Fällen eigenständig oder mit überschaubarer Hilfestellung von privaten oder ehrenamtlichen Helfern ausgefüllt werden kann.
Eigens für die Antragsberatung der ukrainischen Flüchtlinge hat das Jobcenter eine Aktionswoche mit ausgeweiteten Sprechzeiten ins Leben gerufen. Die Antragsabgabe ist unter Vorlage einer gültigen Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels (gemäß § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz) für den Zeitraum vom 12. Mai bis 23.Mai 2022 im Jobcenter Salzlandkreis wie folgt möglich:
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12.05.2022 + 19.05.2022 | 08:00-12:00 Uhr + 13:00-15:30 Uhr |
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13.05.2022 + 20.05.2022 | 08:00-12:00 Uhr |
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16.05.2022 + 23.05.2022 | 08:00-12:00 Uhr + 13:00-15:00 Uhr |
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17.05.2022 | 08:00-12:00 Uhr + 13:00-18:00 Uhr |
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18.05.2022 | 08:00-13:00 Uhr |
„Wir bieten den Geflüchteten im Salzlandkreis an bestimmten Tagen aber auch sprachliche Unterstützung an“, erklärt Lüdtke. Eine Übersetzerin des Jobcenters steht wie folgt für die ukrainischen Kunden bereit:Bei Bedarf empfiehlt das Jobcenter den Flüchtlingen einen eignen Dolmetscher zur Antragsberatung mitzubringen.
Weitere Informationen zur Antragstellung und der Leistungsantrag zum Download finden sich auf der Internetseite des Jobcenters unter www.jc.salzlandkreis.de/Leistungsberechtigte/ukraine. Die Behörde weist darauf hin, dass alle erforderlichen Dokumente grundsätzlich in lateinischen Buchstaben auszufüllen sind.