Jobcenter informiert zum Bildungs- und Teilhabepaket
Bereits während der Sommerferien bereiten viele Kinder gemeinsam mit ihren Eltern den Start für das neue Schuljahr vor – dies ist nicht selten mit hohen Kosten verbunden.
Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind, erhalten hierfür Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket.
Zweimal im Jahr, jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres, wird durch das Jobcenter ein zusätzlicher Geldbetrag für den persönlichen Schulbedarf überwiesen. Zum 1. August erhalten leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche 103 Euro. Zum 1. Februar überweist das Jobcenter dann nochmals einen Betrag von 51,50 Euro.
Zum persönlichen Schulbedarf gehören neben der Schultasche und dem Sportzeug auch Schreib- und Zeichenmaterialien, wie beispielsweise Malstifte, Radiergummi, Zirkel und Geodreieck.
Die Leistungen für den Schulbedarf erhalten Schülerinnen und Schüler, die bereits Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch beziehen, zusätzlich zu ihrem monatlichen Regelbedarf. Ein zusätzlicher Antrag ist nicht erforderlich. Das Jobcenter kann zum Nachweis des Schulbesuchs dennoch die Vorlage einer entsprechenden Schulbescheinigung verlangen.
Ausgaben für schulische Verbrauchsmaterialien, die regelmäßig nachgekauft werden müssen, wie Hefte, Bleistifte und Patronen, sind hingegen aus der monatlichen Regelleistung zu bestreiten.
Auch Bezieher von Kinderzuschlag oder Wohngeldbezieher erhalten die Leistungen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen nach Antragstellung beim Jobcenter.
Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket sind auf der Homepage des Jobcenters unter www.jc.salzlandkreis.de/leistungsberechtigte/bildung-und-teilhabe/ nachzulesen.