Jobcenter Salzlandkreis März 2020
Das Jobcenter Salzlandkreis zählte im März 2020 insgesamt 10.214 Bedarfsgemeinschaften. Das waren über 1.250 weniger als vor einem Jahr.
Die Zahl der hilfebedürftigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist mit 12.880 Personen im Vergleich zum Vorjahresmonat um 1.515 Personen also 10,5 Prozent gesunken.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Weiterhin erhielten 3.733 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte finanzielle Hilfen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Damit bezogen insgesamt 16.614 Bürgerinnen und Bürger des Salzlandkreises Grundsicherungsleistungen vom Jobcenter.
Im März wurden in Summe 5.155 Arbeitslose aus dem Rechtskreis des SGB II durch das Jobcenter Salzlandkreis betreut. Das waren mit minus 3,6 Prozent über 190 Personen weniger als im Februar. Im Vergleich zu März 2019 hat sich die Anzahl um insgesamt 803 Personen verringert (entspricht minus 13,5 Prozent). Im vergangenen Monat waren demnach insgesamt 2.230 arbeitslose Frauen und 2.925 arbeitslose Männer bei den örtlichen Jobcentern des Salzlandkreises gemeldet.
Im Rechtskreis SGB II stieg die Zahl der jugendlichen Arbeitslosen unter 25 Jahren mit 255 im Vergleich zum Vormonat um 4,5 Prozent. Damit sind insgesamt 11 Jugendliche mehr arbeitslos gemeldet als im Februar. Im Vergleich zum Vorjahresmonat blieb die Zahl nahezu konstant.
Die Anzahl der vom Jobcenter Salzlandkreis betreuten Arbeitslosen über 55 Jahre hat sich mit 1.093 um 60 Personen im Vergleich zum Vormonat und um 172 Personen im Vergleich zum Vorjahresmonat verringert.
846 Personen nahmen im März an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung teil. 89 Frauen und Männer befanden sich in einer beruflichen Fortbildung. In Arbeitsgelegenheiten (AGH) wurden im Juni dieses Jahres 683 Personen auf dem zweiten Arbeitsmarkt beschäftigt.
Im vergangenen Monat begannen insgesamt 212 Arbeitslose aus dem Rechtskreis SGB II eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt.
Der Betriebsleiter des Jobcenters, Thomas Holz, rechnet nach Inkrafttreten des Corona-Sozialschutz-Pakets in den kommenden Wochen mit einem deutlichen Anstieg der Antragszahlen auf Leistungen zur Grundsicherung: „Bürgerinnen und Bürger können Arbeitslosengeld II beantragen, wenn sie beispielsweise von Kurzarbeit betroffen sind oder Arbeitslosengeld beziehen und den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie nicht mehr aus eigenen Mitteln bestreiten können. Ebenso können Freiberufler, Solo-Selbständige oder Kleinunternehmer, welche durch die aktuelle Krise in eine finanzielle Notlage geraten sind, die neue Regelung in Anspruch nehmen und damit unter erleichterten Zugangsvoraussetzungen Arbeitslosengeld-II erhalten“, erklärt Holz.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit