Zum 27.03.2020 trat das Sozialschutz-Paket der Bundesregierung in Kraft. Nach Artikel 10 (Sozialdienstleister-Einsatzgesetz – SodEG) sollen die sozialen Dienstleister bei der Krisenbewältigung mit den zur Verfügung stehenden Kapazitäten unterstützt werden. Als Ausgleich für die Bereitstellung freier Kapazitäten übernehmen die sozialen Leistungsträger (mit Ausnahme der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung) einen Sicherstellungsauftrag für diese sozialen Dienstleister. Die gesetzliche Regelung umfasst alle sozialen Dienstleister und Einrichtungen, die mit den Leistungsträgern im Zeitraum des Inkrafttretens von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zur Bekämpfung der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie in Leistungsbeziehungen stehen.
Zur Zeit werden die internen Verfahrensabläufe sowie Antragsunterlagen erarbeitet. Antragsunterlagen werden voraussichtlich ab 07.04.2020 verfügbar sein. Bis dahin ist eine formlose Antragstellung möglich.