Starke-Familien-Gesetz: Mehr Unterstützung für einkommensschwache Familien

Jobcenter informiert zur Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

Das Starke-Familien-Gesetz ist beschlossen und damit auch der weitere Ausbau des Bildungs- und Teilhabepakets.

Die Änderungen der Leistungen zu Bildung und Teilhabe kommen bereits zum 1. August dieses Jahres zum Tragen: Der Zuschuss für den persönlichen Schulbedarf steigt dann von bislang 100 auf 150 Euro (100 Euro im August und 50 Euro im Februar), mit künftig jährlicher Anpassung im Rahmen der Fortschreibungsrate der Regelbedarfe SGB II und SGB XII. Für Teilhabe an Sport und Kultur stehen ab August pro Monat 15 statt bisher 10 Euro zur Verfügung. Da dieser Betrag dann als Pauschale erstattet wird, können von der gegebenenfalls verbleibenden Differenz auch Ausgaben wie beispielsweise Sportbekleidung oder Fahrkosten beglichen werden. Außerdem haben betroffene Kinder Anspruch auf ein unentgeltliches Mittagessen in Kitas und Schulen. Damit entfällt der bisher zu zahlende Eigenanteil von einem Euro für die warme Mahlzeit.  

Das Gesetz schafft auch Verbesserungen bei der Lernförderung. Diese soll es nicht erst dann geben, wenn ein Kind versetzungsgefährdet ist. Künftig genügt ein im Verhältnis zu den wesentlichen Lernzielen nicht ausreichendes Leistungsniveau des betroffenen Schülers für eine Inanspruchnahme dieser Unterstützungsleistung.

Parallel bringt das Starke-Familien-Gesetz eine deutliche Antragsvereinfachung für die Kunden des Jobcenters Salzlandkreis mit sich: „Für Ausflüge bzw. Klassenfahrten, Schülerbeförderung, Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen und Teilhabeleistungen entfällt die gesonderte Antragstellung. Mit Ausnahme der Lernförderung werden ab 1. August alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets vom Erst- und Folgeantrag auf Leistungen nach dem SGB II umfasst und müssen bei Bewilligung der Grundleistung von den Eltern anspruchsberechtigter Kinder nur noch geltend gemacht werden“ erklärt Andreas Boennen, Abteilungsleiter Ergänzende Leistungen des Jobcenters Salzlandkreis.

Weitere Informationen und Ansprechpartner sind auf der Homepage des Jobcenters Salzlandkreis unter www.jc.salzlandkreis.de unter „Bildung und Teilhabe“ zu finden.

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