Im Jahr 2016 wurden in Deutschland 6,8 Millionen überschuldete Bürger gezählt, ca. 10% sämtlicher Einwohner in der Bundesrepublik. Laut Schuldenatlas 2016 der Wirtschaftsauskunft Creditreform liegt die Quote im Salzlandkreis mit 12,9% noch über dem Landesdurchschnitt und wird im kommunalen Vergleich nur von den kreisfreien Städten Magdeburg und Halle (Saale) übertroffen.
Eine Entschuldung kann in Form der außergerichtlichen (sozialen) Schuldnerberatung oder durch das Verbraucherinsolvenzverfahren erfolgen. Die Schuldnerberatung des Jobcenters Salzlandkreis bietet die außergerichtliche bzw. soziale Schuldnerberatung für alle Bürger des Salzlandkreises ab dem 18. Lebensjahres an. An den folgenden Standorten sind die Schuldnerberater erreichbar:
Standort |
Sprechzeit |
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Aschersleben Dr.-W. Külz-Platz 3 Herr Boennen Tel. 03471 684-3223 |
Donnerstag Freitag |
09:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr 09:00 - 12:00 Uhr |
Bernburg Mozartstr. 1 Frau Opitz Tel. 03471 684-3227 |
Dienstag: Donnerstag Freitag |
09:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 18:00 Uhr 09:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr 09:00 - 12:00 Uhr |
Schönebeck Grundweg 31 Frau Köllner Tel. 03471 684-3265 |
Dienstag Donnerstag Freitag |
09:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 18:00 Uhr 09:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr 09:00 - 12:00 Uhr |
Staßfurt Bernburger Str. 26 Herr Boennen Tel. 03471 684-3224 |
Montag Dienstag |
09:00 - 12:00 Uhr 09:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 18:00 Uhr |
Zur Sicherung einer angemessenen Lebensführung des Schuldners und seiner Unterhaltsberechtigten gibt es das Pfändungsschutzkonto, das sogenannte P-Konto. Das P-Konto ist ein Girokonto, welches dem normalen Zahlungsverkehr dient. Automatisch besteht auf dem P-Konto zunächst ein Pfändungsschutz.
Seit dem 01.07.2017 beträgt der Grundfreibetrag für Guthaben 1.133,80 € je Kalendermonat. Weitere Beträge wie z.B. Kindergeld, Unterhalt oder Beträge, die ein Schuldner für Personen, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII erhalten, entgegennimmt, können auf Nachweis freigegeben werden.